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Kauf20. August 20264 Min. Lesezeit

So lesen Sie den Eigentumsnachweis

Die meisten Käufer schauen in den Eigentumsnachweis, um eines zu bestätigen: dass der Verkäufer wirklich der Eigentümer ist. Das ist notwendig, aber längst nicht ausreichend.

Was eingetragen wird

Das Register der Rechte an unbeweglichem Eigentum erfasst nicht nur das Eigentum. Dort werden auch Hypotheken, Dienstbarkeiten, Miet- und Nutzungsrechte, Verbote sowie weitere gesetzlich begründete Beschränkungen und Belastungen eingetragen.

Eine Immobilie kann also einen völlig ordnungsgemäßen Eigentümer haben und trotzdem unverkäuflich sein, solange etwas anderes nicht geklärt ist.

Hypothek

Hypotheken werden im Abschnitt der Belastungen eingetragen. Die Eintragung umfasst die Daten von Schuldner und Gläubiger, die Beschreibung der verpfändeten Immobilie, die Höhe der Schuld und die Rückzahlungsfrist.

Ist die Immobilie mit einer Hypothek belastet, braucht die Löschung ein Dokument, das die Tilgung der Schuld belegt. Akzeptieren Sie nicht das Versprechen „die Bank löscht sie nach der Zahlung“, ohne schriftlich zu sehen, wie und wann.

Dienstbarkeit

Eine Dienstbarkeit ist das Recht eines anderen an Ihrer Immobilie — zum Beispiel ein Wegerecht. Sie wird auf beiden Seiten eingetragen, beim dienenden und beim begünstigten Grundstück, und betrifft sie nur einen Teil, wird dieser Teil bezeichnet.

Verbote und Beschränkungen

Verbote werden mit Entstehungsdatum, Art und Dauer eingetragen. Ein eingetragenes Verbot kann aus einem Gerichtsverfahren oder einer Sicherungsmaßnahme stammen. Eine Immobilie mit Verbot kann nicht übertragen werden.

Was Sie in der Praxis tun sollten

Verlangen Sie einen aktuellen Nachweis, keine alte Kopie — Belastungen können jederzeit eingetragen werden. Lesen Sie den Abschnitt der Belastungen, nicht nur den Namen. Ist etwas unklar, fragen Sie beim Katasteramt oder beim Notar nach, bevor Sie unterschreiben — nicht erst, nachdem Sie die Anzahlung geleistet haben.

Hinweis

Diese Beschreibung beruht auf den öffentlichen Unterlagen der Katasteragentur des Kosovo. Für die Auslegung eines konkreten Nachweises wenden Sie sich an einen Notar oder Anwalt.

Quellen

Katasteragentur des Kosovo — Handbuch: Verfahren zur Eigentumseintragung und Katasterdienste

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